Unterstützung
Sie oder Ihre Kinder erhalten:
- Arbeitslosengeld oder Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Wohngeld oder Kinderzuschlag
- Leistungen nach § 2 AsylbLG
dann hat Ihr Sohn/Ihre Tochter vielleicht Anspruch auf Leistungen.
Weitere Infos
Mehr Infos unter bei der Gemeinde Eggenstein, beim Amt für Grundsatz und Soziales unter 0721/936-7393 oder -7394, in den Rathäusern und bei den Jobcentern sowie beim BMAS.
Fragen Sie dort einfach nach!